-------IN ARBEIT------------

Ich biete hier eine Begriffssammlung zum Thema "Rund um die Burg" aus dem Fundus von wikipedia, knapp und verständlich erklärt.

Mit Verweisen auf mein vorhandenes Material.

Aborterker

Der Aborterker - Beispiel Wasserburg Schkölen (auch: Abtritterker, Latrinenerker) ist ein Erker, der im Mittelalter in einer Burg oder auch an einem Wohngebäude (z.B. Wohnturm) als Toilette diente. Es gab gemauerte und auch hölzerne Ausführungen. In der Burg führte unterhalb des Erkers oft ein langer hölzerner - (auch gemauerter) - Schacht, der zur Abführung der Exkremente in den Burggraben diente. Nicht zu verwechseln: Aborterker und Wehrerker. Eine andere bauliche Variante stellte der Abortschacht dar.

Die Burg

Der Begriff Burg bezeichnet epochenübergreifenden Bedeutung einen in sich geschlossenen, bewohnbaren Wehrbau in Frühgeschichte, Antike und Mittelalter. Eine herausragende Rolle spielte die Burg im Mittelalter, in dessen Verlauf in Europa eine bis dahin unerreichte Vielzahl von Burganlagen entstand und die Burg als Institution eng mit der Organisationsform der Grundherrschaft verbunden war. Im eigentlichen Sinne des Wortes bezeichnet Burg den mittelalterlichen Wohn- und Wehrbau.

Hinsichtlich ihrer Erbauer und deren wohn- und wehrtechnischen Zielsetzungen lassen sich mittelalterliche Burganlagen unterscheiden in:

  • Reichsburgen und Landesburgen, die in das territoriale Herrschaftssystem eines Königs oder Landesherrn eingebunden sind

  • Adelsburgen, die Adligen und ihrem unmittelbaren Gefolge als standesgemäßer, wehrhafter Wohnsitz dienen

  • Kloster- und Ordensburgen, die einer klerikalen Gemeinschaft Schutz bieten bzw. Einfluss sichern

  • Stadtburgen bzw. burgartig befestigte Städte (Angermünde)

  • Fliehburgen oder Volksburgen, die einer vollständigen lokalen Bevölkerung vorübergehend als Rückzugsorte in Zeiten der Gefahr dienen. Hierzu zählen auch Kirchenburgen und Wehrkirchen, die in ihrer Funktion als Fliehburg ebenfalls nur temporär genutzt wurden.

In der heutigen architekturgeschichtlichen Verwendung des Wortes wird die mittelalterliche Burg als bewohnter Wehrbau vom neuzeitlichen Schloss als unbefestigtem adligen Wohn- und Repräsentativbau einerseits und von der rein militärisch genutzten Festung andererseits unterschieden.

Im Sprachgebrauch des Mittelalters änderten sich die Bezeichnungen für das, was heute als Burg bezeichnet wird, im Verlauf der Zeit immer wieder. Das althochdeutsche Wort burg bezeichnete meistens größere befestigte Siedlungen und Fliehburgen, wurde jedoch auch allgemein für die Stadt angewendet. Im 13. Jahrhundert wurden Burgen überwiegend hus („Haus“) und stein genannt. Dann verbreitete sich im 14. Jahrhundert die Bezeichnung veste (oder vestunge, „Festung“), bis im 16. Jahrhundert Burgen schließlich allgemein als schlos („Schloss“) bezeichnet wurden. Bei einigen Burgen haben sich diese älteren Bezeichnungen noch erhalten, so beispielsweise bei der Veste Coburg oder dem Schloss Chillon.

 

Bastion

(Bild: Zitadelle Spandau) Eine Bastion, (Bastei im süddeutsch-österreichisch Raum)  ist Teil der Festung. Sie dient als Verteidigungsstellung, Bietet bessere taktische Lage. Man kann Angreifer seitlich oder von hinten besser beschießen. Ursprünglich waren Bastionen als Vorsprung der Befestigungsmauer selbst angelegt.  Mit zunehmender Reichweite der Geschosse wurden Bastionen von der eigentlichen Festung baulich gelöst und weiter ins Vorland verschoben, bis sie in der Neuzeit als eigene, kleine Festungen kilometerweit vor dem Verteidigungsobjekt angelegt wurden. Dabei entwickelte sich ein eigener Festungstyp gleichen Namens. Als Bastion wird so ein aus dem Hauptwall hervorspringendes, nach hinten offenes Festungswerk mit in der Regel fünfeckigem Grundriss bezeichnet. Anders als bei Geschütztürmen und Rondellen (Bastion Zossen) war die Grundrissausbildung einer Bastion von den Schusslinien der auf den benachbarten Werken postierten Geschütze bestimmt, so dass bei regelmäßiger Bastionierung einer Festung tote Winkel vermieden wurden.

 

Bergfried

(Bild: Burg Rabenstein/Fläming) Der Begriff kommt als perfrit, berchfrit, berfride und zahlreichen ähnlichen Abwandlungen in mittelalterlichen Schriftquellen vor, bezeichnet dort aber nicht nur den Burgturm, sondern überwiegend andere Turmarten wie Belagerungstürme, Glockentürme (vgl. Belfried) oder Speicherbauten. Der Hauptturm einer Burg wird häufig schlicht als „Turm“ oder „großer Turm“ bezeichnet. In spätmittelalterlichen niederdeutschen Schriftquellen taucht allerdings die Bezeichnung berchfrit, berchvrede und ähnliche Varianten oft im Zusammenhang mit kleineren Burgen auf. Die Burgenkunde des 19. Jahrhunderts führte Bergfried oder Berchfrit als allgemeine Benennung für den unbewohnten Hauptturm ein, die sich ab dann in der deutschsprachigen Literatur einbürgerte Die etymologische Herkunft des Wortes ist unklar. Es gibt Thesen über eine mittelhochdeutsche, eine lateinische und eine über die Kreuzzüge vermittelte griechische Wortherkunft. Die in der älteren Literatur oft vertretene Meinung, der Bergfried habe seinen Namen daher, weil er „den Frieden berge“ (das heißt, die Sicherheit der Burg bewahre), konnte hingegen nicht bestätigt werden.

 

Burggraben

(Bild: Burg Kapellendorf) Die häufigste Art des Burggrabens war der Trockengraben, der durch seine Tiefe und gegebenenfalls durch steile Böschungen die Annäherung an die Burg erschwerte. Trockengräben konnten auf der Grabensohle mit zusätzlichen Hindernissen ausgestattet sein, wie beispielsweise durch Reihen von angespitzten Pfählen (Pfahlgraben). Wassergräben kamen praktisch nur bei Niederungsburgen vor.

 

 

 

 

Donjon

Ein Donjon [dɔ̃ˈʒɔ̃] (aus frz. donjon) ist ein Wohnturm und Wehrturm einer mittelalterlichen Burg des französischen Kulturkreises. Das Wort geht zurück auf lat. dominus, was Herr bedeutet, denn der Donjon wurde vornehmlich vom Burgherrn bewohnt. Der englische Begriff Dungeon geht auf die französische Bezeichnung zurück, allerdings verschob sich hier die Bedeutung später auf „Kerker“, wohingegen der dem Donjon entsprechende Turm als Keep bezeichnet wird. Der Donjon bildet entweder als Hauptturm den Kern der Burg oder tritt als besonders starker Mauerturm auf. Vom Bergfried, dem unbewohnten Hauptturm vieler Burgen im deutschsprachigen Raum, unterscheidet sich der Donjon durch seine grundsätzliche Eigenschaft als Wohnturm, weshalb auch vergleichsweise größere Grundflächen üblich sind.

Festes Haus

Als Festes Haus (Festes Haus in Badingen) wird in der Burgenforschung ein bedingt wehrhaftes Gebäude mit relativ starken Mauern bezeichnet, das – ähnlich wie der Wohnturm – dem adligen Besitzer zu Wohn-, Wehr- und Repräsentationszwecken diente. Das so bezeichnete Gebäude kann Teil einer größeren Burg sein oder einzeln stehen. Das Feste Haus ist spätestens seit dem 10. Jahrhundert nachweisbar. In der Frühen Neuzeit (16. und 17. Jahrhundert) kam ein vergleichbarer Haustyp wieder vermehrt in Gebrauch, der als leicht bewehrter Adelssitz genutzt wurde. Der Bautyp des Festen Hauses lässt sich spätestens ab der Mitte des 10. Jahrhunderts nachweisen. Es handelte sich dabei um ein freistehendes Gebäude mit längsrechteckigem Grundriss und bis zu drei Geschossen. Der Eingang befand sich meistens im Erdgeschoss, das in Steinbauweise (oft aus Feldsteinen) errichtet war. Der wehrhafte Charakter zeigt sich unter anderem an den nur kleinen Fensteröffnungen oder Lichtschlitzen im Erdgeschoss. Die Obergeschosse konnten in Holz- beziehungsweise Fachwerkbauweise oder ebenfalls in Stein ausgeführt sein. Da die erhaltene Bausubstanz jedoch oft nicht über die Grundmauern hinausgeht, ist eine genaue Rekonstruktion der frühmittelalterlichen Festen Häuser meistens kaum möglich. Es kann aber festgehalten werden, dass sie schon durch ihre Steinbauweise einen erhöhten Verteidigungs- und Repräsentationswert hatten, wenn man bedenkt, dass im frühmittelalterlichen Burgenbau die überwiegend verwendeten Baumaterialien Holz, Lehm und Erde (Erdwälle) waren. Als Vorgänger der Bauform kann die frühmittelalterliche germanische Halle gelten, ein in Holzbauweise errichtetes Wohngebäude mit längsrechteckigem Grundriss. Die Festen Häuser des 10. und 11. Jahrhunderts waren oft Bestandteil einer Burganlage und bildeten ihren Kern, der häufig in späterer Zeit durch Umbauten und zusätzliche Gebäude ergänzt wurde. Ein Beispiel ist ein in karolingischer Zeit um 900 errichtetes Steinhaus in Doué-la-Fontaine (Maine-et-Loire, Frankreich), das nach einem Brand um 940 mindestens zweigeschossig aufgestockt wurde und dann um 1000 zusätzlich noch im bisherigen Erdgeschossbereich mit einem aufgeschütteten Erdhügel (Motte) umgeben wurde. An Beispielen wie diesem zeigt sich außerdem, dass durch spätere Aufstockungen eine Umwandlung in einen Wohnturm stattfinden konnte. Der Wohnturm unterscheidet sich zunächst rein formal durch seine größere Höhe vom Festen Haus. Der Übergang zwischen den beiden Bauformen kann im Einzelfall fließend sein. Dies trifft auch für einige französische Donjons und englische Keeps zu, die mit ihrer gedrungenen Form nicht den vertikal betonten Charakter eines typischen Turmbaus haben. Im 11. Jahrhundert gab es im Burgenbau ein Nebeneinander der beiden Bauformen Festes Haus und Wohnturm, beide fanden sich beispielsweise auch als Hauptgebäude auf den Motten der Zeit. Der bruchstückhafte Baubestand macht eine Zuordnung dabei oft schwer, zumal in der Zeit öfter auch Feste Häuser durch zusätzliche Geschosse zu Turmbauten aufgestockt wurden. Ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts begann in Mitteleuropa eine neue Entwicklung in der Burgenarchitektur, bei der Wohn- und Wehrfunktion zunehmend voneinander getrennt wurden: Es entstand die Bauform des wehrhaften und üblicherweise unbewohnten Bergfrieds auf der einen Seite, und auf der anderen Seite der Palas oder ähnliche Saalbauten, die sich durch zahlreiche größere Fenster, Bauschmuck und höheren Wohnkomfort deutlich vom früheren Festen Haus unterschieden. Die Zusammenfassung und kompakte Konzentration von Wohn- und Wehrfunktion entsprach nicht mehr den Ansprüchen der adligen Burgherren dieser Zeit.

Frontturmburg

Gipfelburg

Eine Gipfelburg ist eine auf einem Berggipfel errichtete Höhenburg. Die Vorteile dieses strategisch gewählten Standpunkts bestanden zum einen in der Unerreichbarkeit. Über die steil ansteigenden Bergflanken gestalteten sich Angriffe auf die Burg schwierig, je nach Gelände sogar unmöglich. Zum anderen konnte man auch den Beschuss des Burginneren verhindern, wenn sich die Burg auf dem höchstgelegenen Punkt der Umgebung befand. Auch der repräsentative Wert der Burg wurde durch die besondere Lage gehoben.

Halsgraben

Mit Halsgraben wird ein künstlich angelegter Graben bezeichnet, der eine Burganlage nicht vollständig umschließt, sondern nur die Seiten des Areals abriegelt, die nicht durch natürliche Hindernisse geschützt sind. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Wehrsystems vieler Höhenburgen. Ursprünglich wurde in der Burgenkunde der Begriff Halsgraben nur für Burgen in Spornlage verwendet. Diese sind auf Grund ihrer Lage an drei Seiten von steil abfallenden Berghängen geschützt. Ein wirkungsvoller Angriff konnte deshalb immer nur von der Bergseite erfolgen. Eine Trennung der Anlage vom Landrücken erfolgte aus praktischen Gründen immer an der engsten Stelle des Bergsporns, dem „Flaschenhals“, daher der Name. Die Burg war dann nur noch über eine Brücke – meist eine Zugbrücke – erreichbar. Heutzutage wird der Begriff Halsgraben bisweilen auch auf anders geartete Burganlagen angewendet, wenn diese an einer oder zwei ihrer Seiten einen tiefen Trockengraben besitzen, während sie auf den übrigen Seiten durch unzugängliches Gelände geschützt sind. Viele ehemalige Halsgräben sind inzwischen dicht bewachsen und nur noch mit Mühe auszumachen. Beispiele für Burgen mit Halsgräben im klassischen Sinne sind die Burg Liebenstein, das Schloss Rochlitz, die Burg Kriebstein und die Isenburg. Werden weitere Teile einer Burg, zum Beispiel Vor- und Kernburg mit einem solchen Graben voneinander getrennt, spricht man von einem Abschnittsgraben.

Hangburg

Eine Hangburg wird nach ihrer Lage im Gelände benannt und liegt am Hang eines Berges unterhalb des Gipfels. Sie ist somit eine Art der Höhenburg, die in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts aufkam. Aufgrund der besonderen Gefährdung der Anlage durch Angriffe von dem von der Burg aus noch weiter aufsteigenden Gelände, ist dieser Schwachpunkt besonders geschützt durch eine Schildmauer oder einen Bergfried, oftmals auch durch eine Kombination beider dieser passiven Verteidigungsbauwerke. Der Vorteil einer Hangburg war die wesentlich niedrigere Brunnentiefe. Gerade der Bau des Brunnens stellte bei vielen Burgen sowohl den teuersten als auch den langwierigsten Abschnitts des Burgenbaus dar. Aber oft wurde auch mit Hilfe von Eseln als Transporttiere, über extra hierfür angelegte Eselswege, die Wasserversorgung sichergestellt. Beispiele für Hangburgen sind die Burg Katz in Sankt Goarshausen, die Burg Ehrenfels in Rüdesheim und die Rietburg bei Rhodt in der Pfalz.

Höhenburg

Eine Höhenburg ist eine auf einer natürlichen Anhöhe errichtete Burg. Ihre Bezeichnung ergibt sich aus der Kategorisierung von Burganlagen anhand ihrer topografischen Lage. Nach dieser Unterteilung unterscheidet man Höhenburgen und Niederungsburgen (auch Flachlandburgen genannt).

Höhenburgen können anhand ihrer genauen Höhenlage noch weiter unterteilt werden. Man unterscheidet zwischen:

Gipfelburgen, die auf dem Gipfel oder dem Rücken eines rundherum steilen Berges liegen. Eine Sonderform stellen darunter die Felsenburgen dar.

Kammburgen, die auf einem Bergkamm errichtet wurden.

Hangburgen, die am Hang eines Berges errichtet wurden und so von einem ansteigenden Gelände überhöht werden.

Spornburgen, die an drei Seiten von steil abfallendem Gelände begrenzt sind und daher nur zu einer Seite des Berges verteidigt werden mussten.

Kammburg

Unter einer Kammburg versteht man eine mittelalterliche Verteidigungsanlage, die auf einem Bergkamm oder auf einem Bergrücken angelegt wurde. Bei der Kammburg handelt es sich um eine selten gewählte Bauform. Anlagen dieser Art waren aufgrund ihres Standortes einigermaßen gut geschützt. Nachteilig war nur die Möglichkeit, dass die Burg von zwei Seiten angegriffen werden konnte. Zur besseren Verteidigung wurden meist mehrere Burgen in direkter Nachbarschaft erbaut.

Kemenate

(Bild Burg Gößweinstein) Die frühe „burgenkundliche“ Literatur des 19. Jahrhunderts sah in der Kemenate einen mittels Kamin oder Kachelofen beheizbaren Wohn- und Arbeitsraum in einer Burg (althochdeutsch cheminâta). Allerdings steht der Terminus Burg in diesem Zusammenhang, dem Minnesang und den damaligen Vorstellungen einer Burg entsprechend, eher für ein Idealbild. Die Kemenate wäre demnach - falls sie den einzigen beheizbaren Raum darstellte - vornehmlich Frauen, Rittern und Adligen vorbehalten gewesen. Insbesondere wurden von Frauen und Kranken bewohnte, beheizte Räume als Kemenaten bezeichnet. Auch Nikolaus Lenau und Johann Wolfgang von Goethe griffen den Ausdruck auf. Trotz der neuen Sinngebung des Begriffes Kemenate während der Burgenrenaissance (älter Burgenromantik) ist der Begriff dennoch im 14./15. Jhd. quellenkundlich belegt und bezeichnet dort einen Wohnbau. Derzeit kann allerdings keine in den Schriftquellen erwähnte Kemenate einem heute noch existierenden Bau (oder Raum in einer realen Burg) zugeordnet werden. Eine Desillusionierung des Begriffes ist daher die Folge. In der Regel wird heute eine Kemenate als massiver, heizbarer Steinbau einer Burg angesehen. Anhand des aktuellen Befundes muss der Begriff in der Praxis um steinerne Wohntürme oder auch entsprechend ausgestattete Räume in Städten erweitert werden. Tatsächlich handelt es sich z. B. im Falle der Kemenaten Orlamünde und Reinstädt auch um Bauwerke im Sinne von „beheizter Burg“ bzw. „beheiztem Wohnturm“. Der Begriff dient also dazu, einem nicht näher bestimmten Raum eine technische Eigenschaft zuzuschreiben. Eine caminata in den Quellen muss unabhängig vom Bezug auf reale Räume oder soziale Unterscheidungen allgemein als beheizbarer Raum des hohen und späten Mittelalters verstanden werden.

Kernburg

Die Kernburg (auch Hauptburg, Hochburg oder innere Burg genannt) beschreibt bei größeren Burgen jenen Teil, der durch eine Vorburg, Zwinger, Gräben, eine Ringmauer sowie weitere Außenwerke besonders stark gesichert ist und somit den Kern einer mittelalterlichen Wehranlage darstellt. Sie umfasst die wichtigsten herrschaftlichen Wohn- und Wehrbauten wie z. B. den Saalbau, den Palas, den Wohnturm und den Bergfried. Meist befindet sich in diesem Bereich auch der Burgbrunnen oder die Zisterne, da Wasservorräte in der Vergangenheit besonders wichtig waren, um während einer Belagerung dem Feind ausreichend lange Widerstand leisten zu können. Gewöhnlich ist die Kernburg der älteste Teil einer Burganlage, da sie jene Gebäude beherbergt, die während des Baus einer Burg als erstes errichtet wurden. Oft besitzt sie flankierende Türme, die zur Seitenbestreichung der Ringmauer und zum zusätzlichen Schutz des Burgtores errichtet wurden. Bei komplexen Burganlagen gruppieren sich die Gebäude der Hauptburg häufig ringförmig um einen Burghof, der als zentraler Lagerplatz und – bei ausreichender Größe – auch als Turnierplatz diente. Die Bezeichnung Hochburg resultiert aus dem Fakt, dass die Kernburg bei Höhenburgen und im Fall von Wasserburgen meist höher lag als die Vorburg.

Marstall

Marstall (von althochdt.: marahstal, zusammengesetzt aus marah ‚Pferd (Mähre)‘ und stalStall‘) war ursprünglich eine allgemeine Bezeichnung für einen Pferdestall. Im heutigen Sprachgebrauch wird der Begriff für Stallbauten in fürstlichen Residenzen gebraucht, die von der Frühen Neuzeit bis in das 19. Jahrhundert in repräsentativer Architektur ausgeführt wurden. Die fürstlichen Marställe umfassten die Gebäude für Pferde, Wagen, Kutschen und Geschirr. Der Begriff kann darüber hinaus auch die Gesamtheit aller Pferde eines Fürsten bezeichnen.

Maschikuli

(Bild: Zitadelle Spandau) Der Maschikuli (Mehrzahl Maschikulis; von frz. machicoulis, dieses um 1402 abgeleitet vom mittelfranzösischen macher: „zermalmen“ „zerdrücken“ und coulis: „Flüssigkeit“ oder col „Hals“. ist eine an der Außenmauer von mittelalterlichen Wehrbauten wie Burgen, Festungen oder Stadtbefestigungen zwischen zwei Konsolen (Kragsteinen) ausgesparte Wurf- oder Gussöffnung. Er tritt in Reihen angeordnet an einem vorkragenden Wehrgang oder an der Unterseite eines Wehrerkers auf. Von der Seite des Verteidigers aus sind die Maschikulis in Form von aneinandergereihten vertikalen Bodenschächten vor dem Fuß der nach außen gekragten Wand zugänglich.  Maschikulis dienten der Senkrechtverteidigung gegen Angreifer am Mauerfuß. Im Unterschied zu außen bündigen Wehrmauern oder -Türmen, bei denen sich die Verteidiger über die Brüstung eines Zinnenfensters beugten und in diesem Augenblick ungedeckt waren, boten Wehrgänge mit Maschikulis nach vorne hin vollständigen Schutz gegen feindlichen Beschuss. Durch die Maschikulis konnten Wurfsteine verschiedenster Größe auf die Angreifer hinuntergeschleudert werden. Auch die Verwendung siedender Flüssigkeiten wie Wasser oder Öl wird in manchen Quellen erwähnt. Letzteres wird in der heutigen Forschung jedoch eher als Ausnahme angesehen: bei Höhenburgen war das aus Zisternen oder Brunnen bezogene Trinkwasser gerade im Belagerungsfall überlebensnotwendig und kam deshalb wohl kaum als Kampfmittel in Frage (bei Wasserburgen sah die Situation vielleicht anders aus). Öl oder Pech war kostspielig beziehungsweise sehr aufwendig herzustellen, weshalb bezweifelt wird, dass es kübelweise auf die Angreifer hinuntergeschüttet wurde. Weitaus effektiver und archäologisch auch besser belegt ist hingegen die mittelalterliche Verwendung von Pech zur Herstellung von Brandpfeilen. In mittelalterlichen Wehrbauten wurden oft einzelne Maschikulis als Latrinenerker (Toiletten) eingerichtet. Der Erker erhielt dann innenseitig ein Sitzbrett, meist mit ovalem Ausschnitt, das raumseitig auf einer Brüstungsmauer auflag. Wenn mehrere Geschosse in derselben Wand damit bestückt werden mussten, hat man sie untereinander versetzt angeordnet. Während einer Verteidigung des Wehrbauwerks konnte man die Latrinenerker leicht in wehrtechnische Einrichtungen umfunktionieren.

Niederungsburg

Der Begriff Niederungsburg (auch Flachlandburg oder Tieflandburg genannt, vornehmlich in Brandenburg) bezeichnet nach der topographischen Burgtypologie Burgen, die im Flachland oder in einer Talsohle liegen. Sie werden grundlegend von den Höhenburgen unterschieden, die auf natürlichen Anhöhen errichtet sind. In Deutschland sind etwa 34 Prozent der nachgewiesenen Burganlagen Niederungsburgen. Da Niederungsburgen nicht den Verteidigungsvorteil einer natürlichen Höhenlage haben, wurden bevorzugt andere gut zu verteidigende Bauorte gewählt, wie beispielsweise Fluss- oder Seeinseln oder Sumpfland. Fehlten solche natürlichen Hindernisse, kam den künstlichen Annäherungshindernissen, wie wassergefüllten oder trockenen Gräben, Wällen, Palisaden und Ringmauern, eine erhöhte Bedeutung zu. Für die Überhöhung gegenüber dem umliegenden Gelände konnten künstliche Erdaufschüttungen angelegt werden (wie bei der Motte), und auch Wehrtürme erfüllten diesen Zweck. Die frühmittelalterlichen Anlagen (unter anderem slawische Burgen, sächsische Burgen) besitzen oft einen schmalen tiefen Graben und hohe und steile Erdwälle. Niederungsburgen sind naturgemäß vor allem in Tiefebenen anzutreffen, so beispielsweise im Norddeutschen Tiefland oder in den Niederlanden. Aber auch in Gebirgslandschaften wurden vereinzelt Niederungsburgen angelegt, beispielsweise im Tal als Inselburg auf einer Flussinsel (zum Beispiel Burg Pfalzgrafenstein)

Ordensburg

Als Ordensburgen (Burg Liebstedt) bezeichnet man die, meist zwischen dem 13. und 14. Jahrhundert erbauten, befestigten Ritterkasernen geistlicher Ritterorden. Vielen Ordensburgen fehlt der sonst so typische Bergfried. Die Anlage ähnelt meist infolge des geistlichen Charakters des Ordens nach Einteilung und Zweck denen eines Klosters. Typisch für diese Art von Burgen ist ein annähernd quadratischer Hofraum mit Kreuzgang, der von einem Gebäudeviereck umschlossen wird. Die Ordensburg bestand aus der Wohnung des Komturs, den Schlafsälen der Ritter (Dormitorium), der Kapelle, dem Remter (Refektorium) und dem Kapitelsaal, wovon die letzten drei in der Regel besonders stattlich und mit kunstreichen Gewölben überdeckt waren.

Palas

(Bild Zitadelle Spandau) Der Palas (von spätlat. palatium ‚kaiserlicher Hof‘ über altfranzösisch pales bzw. palais) ist ein repräsentativer Saalbau einer mittelalterlichen Pfalz oder Burg zur Zeit der Romanik (11. bis 13. Jahrhundert). Oft wird in Anlehnung an die Burgenkunde des 19. Jahrhunderts Palas als Oberbegriff für Saalbauten auf Burgen verwendet, die architekturgeschichtliche Verwendung des Begriffs beschränkt sich jedoch bei anderen Autoren auf den romanischen Saalbau. Der steinerne Saalbau verfügt über einen längsrechteckigen Grundriss. Häufig ist das Gebäude unterkellert oder mit einem Souterrain-Geschoss versehen. Die Hauptgeschosse (in der Regel zwei, manchmal auch mehr) werden großzügig durch Rundbogenfenster belichtet, die oft zu Arkaden gruppiert sind. Reiche Bauplastik findet hier bevorzugt ihre Anwendung, um die repräsentative Wirkung des Palas zu erhöhen. Der im Obergeschoss gelegene große Saal nimmt die gesamte Grundfläche des Gebäudes ein und kann über eine eigene Freitreppe erreichbar sein. Oft ist der Saal durch eine Stützenreihe in zwei Schiffe gegliedert, kann jedoch auch überwölbt sein. Mehrstöckige Palasbauten können auch mehrere übereinanderliegende Säle enthalten. Der große Saal wurde wegen der schlechten Beheizbarkeit überwiegend im Sommer genutzt, während im Winter die Kemenate der bevorzugte Wohnraum war. Der beheizbare Bereich wurde oft auch als Dürnitz bezeichnet. Nach oben schließt der Palas in der Regel mit einem Satteldach ab.

Pulverturm

Mittelalterliche Bezeichnung "Bolberturm" (Sicherheits oder Gefängnisturm). Aus "bollern" entstand im Volksmund "pulvern", woraus der Begriff "Pulverturm" resultiert. (Gefunden am Berliner Tor in Mittenwalde/Brandenburg)

 

Ringmauer

Die Ringmauer kann als freistehender Baukörper oder im Verband mit den Außenmauern randständiger Gebäude angelegt sein. Sie bietet den dahinter liegenden Bereichen nicht nur passiven Schutz, sondern ist in der Regel durch die Anlage von Wehrgängen (oft mit Zinnen ausgestattet) und mit durch Schießscharten gedeckte Schützenstellungen auch ein wesentlicher Bestandteil der Verteidigungsanlagen. Die Gestalt der Ringmauer prägt, zusammen mit Wehrtürmen und Wohngebäuden, die Silhouette einer Burg. Die von der Ringmauer umschriebene Grundrissform ist bei Höhenburgen entsprechend der Geländebeschaffenheit oft unregelmäßig polygonal, bei Niederungsburgen finden sich häufiger auch regelmäßige rechteckige Grundrisse (wie beispielsweise beim Typus der Kastellburg). Ab dem 12. Jahrhundert wurde der Ringmauer gelegentlich eine so genannte Zwingmauer als Schutz vorgelegt. Teilweise konnten so – je nach Art und Größe der umgebenden Befestigung − mehrere Systeme von Mauern (z. B. als Zwinger) bestehen, die auch zur Haltung von Hunden, Wildschweinen oder Bären bzw. in Notzeiten zur Unterbringung von Vieh genutzt und im Barock nicht selten zu Lustgärten (z. B. in Dresden) umgewandelt wurden. Man konnte in diesen Zwingern auch den Feind einkesseln, wenn dieser das Tor durchbrochen hatte.

Schildmauer

(Bild: Burg Reichenberg) Eine klare definitorische Abgrenzung von der Mantelmauer ist oftmals nicht möglich. Der Bau von Schildmauern wurde im späten 12. Jahrhundert üblich und lässt sich möglicherweise als Reaktion auf den zunehmenden Einsatz schwerer Belagerungsmaschinen wie der Blide betrachten. Die Stärke einer Schildmauer konnte in Extremfällen bis zu zwölf Meter betragen (Burg Neuscharfeneck). Auf der Mauerkrone verlief üblicherweise ein Wehrgang, zudem konnte die Schildmauer von zwei Türmen eingefasst werden. In manchen Fällen ersetzte die Schildmauer den Bergfried, wie etwa bei der im Westerwald gelegenen Ruine Sporkenburg oder bei der Ruine Alt-Eberstein in der Nähe von Baden-Baden. In anderen Fällen, zum Beispiel bei der Burg Liebenzell, wurde der Bergfried mittig in die Schildmauer eingepasst. (siehe auch Burg Schönburg Rheinland Pfalz)

 

 

Das Schloss

Die Begriffe Schloss und Burg hatten ursprünglich eine ähnliche Bedeutung. Unter dem Schloss war im Mittelalter primär der Türriegel, also das Tür- oder Torschloss zu verstehen, im übertragenen Sinn aber dann auch ein Gebäude, in dem man sich zur Verteidigung einschließen konnte, während man sich in der Burg verbergen konnte. Heute wird der Begriff der Burg zumeist auf mittelalterliche Wehranlagen angewandt, während das Schloss in der Regel ein unbefestigtes Wohngebäude in adligem Besitz beschreibt. Häufig fehlt jedoch eine klare Abgrenzung von Schloss und Burg, ebenso zum Herrenhaus oder im süddeutschen Raum auch die Abgrenzung zum Ansitz. Eine allgemeinverbindliche Definition der verschiedenen Begriffe gibt es nicht und sie werden daher im deutschen Sprachgebrauch – je nach Gegebenheit – auch oft nebeneinander gebraucht. Eine von Gräben umgebene oder in einem Fluss oder See errichtete Anlage wird zumeist als Wasserschloss bezeichnet. Ein Jagdschloss diente der Aufnahme der Hofgesellschaft während der Jagd, die ein Privileg des Adels war. Ein Residenzschloss ist das Schloss eines Landesherrn, das neben seiner Wohnung und der seiner Familienmitglieder auch den Sitz der Landesverwaltungsbehörden beherbergte. Als Lustschlösser werden Gebäude bezeichnet, die in ihren Dimensionen bescheidener, in der Architektur jedoch oft verspielter sind als die eigentlichen Residenzen und vorwiegend der Unterhaltung und dem Vergnügen, weniger den Staatsgeschäften diente. Als Sommerresidenz werden Anlagen bezeichnet, die nur temporär bewohnt wurden, wie z. B. Schloss Nymphenburg. Mit den häufigen Umbauten von Schlössern konnte hier im Laufe der Zeit auch ein Wandel der Funktion einhergehen. Als Palast wird im allgemeinen ein besonders repräsentativ ausgestatteter Wohn- und Regierungssitz in einer Stadt verstanden. Dieser Begriff, der häufig auch in Verbindung mit orientalischen oder antiken Herrschersitzen benutzt wird, ist dem italienischen palazzo entlehnt und geht ursprünglich auf das lateinische palatium zurück, dem Eigennamen der Residenz der römischen Kaiser auf dem Palatin. Die Bezeichnung findet sich in verschiedenen Sprachen wieder: auch in England werden repräsentative Schlossbauten palace genannt, in Frankreich bezeichnet das palais ein repräsentatives Stadtschloss (im Gegensatz zum château, einem Schloss auf dem Land).

 

Spornburg

Eine Spornburg unterscheidet sich von anderen, nach ihrer unterschiedlichen Anlageweise benannten Burgen wie beispielsweise einer Gipfelburg, einer Hangburg oder einer Niederungsburg durch ihre besondere geografische Lage auf einem Bergsporn, also einem nach mindestens zwei Seiten abfallenden Bergrücken. Unabhängig von der Tatsache, dass sich oftmals der Bergsporn als topografisch günstigste Lage für den Bau der Burg angeboten hat, bietet eine Spornburg den Vorteil, dass der Burgbrunnen – oft der geld- und zeitaufwendigste Teil einer Burg – nicht so tief gegraben werden musste wie bei einer Gipfelburg und die gesamte Anlage gleichzeitig näher an der zu schützenden Straßen- oder Schiffsverbindung lag. Oft wurde auch mit Hilfe von Eseln als Transporttieren, über extra hierfür angelegte Eselswege, die Wasserversorgung sichergestellt. Da der Bergsporn nach mindestens zwei, manchmal auch drei Seiten oftmals steil abfällt, galt es, eine nur recht schmale Seite gegen Angreifer durch eine Schildmauer, einen Halsgraben oder oft durch eine Kombination dieser beiden wehrhaften Bauelemente zu schützen. Beispiele für Spornburgen in Deutschland sind die Ruinen der Wachtenburg, der Burg Balduinstein, der Burg Eppstein, der Burg Grimburg, die Burg Kriebstein und das Schloss Breidenstein und als das wohl nördlichste ist die nachgebildete Ruine der Burg Vlotho in Vlotho einzuordnen. Die Burg Wildenstein (Leibertingen) zählt zu einer der am besten erhaltenen Spornburgen Deutschlands.

Stadtburg

Eine Stadtburg ist eine Burganlage, die sich innerhalb einer mittelalterlichen Stadt befindet und/oder in ihre Wehranlagen integriert ist. So hat sich meistens die Stadt um oder an der Burganlage angesiedelt (zum Beispiel in Halle, Braunschweig, Prag), oder die Burg wurde zur weiteren Verstärkung der Verteidigungsanlagen innerhalb oder im Zuge des Befestigungsrings wie beispielsweise in Erfurt errichtet. Des Weiteren ist die Stadtburg auch als Machtinstrument einer Landesherrschaft gegen die im späten Mittelalter zunehmend nach Unabhängigkeit strebenden Städte zu sehen. Hier waren die Stadtburgen an strategisch günstiger Stelle stets so in die Stadtmauer integriert (Burg Angermünde) , dass der Landesherr sowohl ungehindert von den Bürgern der Stadt von der Feldseite her in seine Burg einziehen als auch durch ein weiteres Tor in der gegen die Stadt abgegrenzten inneren Burgmauer jene von der Burg aus betreten konnte.

Torhaus

(Bild: Burg Kapellendorf) Torhäuser an Burg- und Stadttoren standen neben Toren, oder das Tor war in das Torhaus integriert. Hier steht das Tor im Vordergrund und das Gebäude ist angegliedert. Diese Torhäuser dienten regelmäßig als Unterkunft für das Wachpersonal.

 

 

 

 

Vorburg

Der Begriff Vorburg beschreibt jenen Teil einer Burg, in dem sich Gebäude befinden, die der Bewirtschaftung der Anlage dienen oder für die Versorgung der Burgbewohner nötig sind. Zu diesen Wirtschaftsgebäuden zählen neben Werkstätten, Viehställen und dem Marstall auch Lagerräume wie Scheunen, Speicher und Schuppen, aber auch Gesindehäuser als Unterkünfte für Bedienstete wie Mägde, Knechte und Burg- oder Dienstmannen. Hinzu kommen nicht selten ein Brau- sowie ein Backhaus und ein Küchenbau, sodenn sich die Küche nicht im Palas der Burg befindet. Vorburgen werden oft auch als Wirtschaftshof bezeichnet. Für die Wirtschaftsgebäude von Schlössern ist ebenfalls die Bezeichnung Vorburg üblich, wobei diese häufig eine Remise oder auch Gästeunterkünfte wie zum Beispiel Kavaliershäuser umfasst, also Gebäude, die auf mittelalterlichen Burgen noch nicht üblich waren. Große Anlagen besitzen häufig mehr als nur eine Vorburg, wie es zum Beispiel bei der Burg Monschau und dem Schloss Bürresheim der Fall ist. Bei größeren Burgen wurden innerhalb der Vorburg auch Märkte abgehalten (vgl. Suburbium). Meist sind solche Vorburgen durch eine eigene Ringmauer befestigt und von dem eigentlichen Wohnbereich der Burg – Kernburg genannt – durch einen Graben, eine Mauer und ein Tor getrennt. Bei Niederungsburgen findet man die Vorburg üblicherweise in Form eines Halbmondes unmittelbar um die Kernburg herum gruppiert. Im Fall von Höhenburgen mussten beim Bau die Gegebenheiten des Geländes berücksichtigt werden, so dass bei solchen Anlagen die Vorburg meist etwas tiefer als die Kernburg liegt. Ein Beispiel für den selteneren Fall, dass Kern- und Vorburg auf gleicher Höhe lagen, ist die Rudelsburg in Sachsen-Anhalt. Der Hauptzugang zum Wohnbereich führt in vielen Fällen durch die Vorburg, die somit eine Art von Verteidigungspuffer darstellt und früher häufig auch als Fluchtburg für die Bevölkerung des umliegendes Landes diente. Damit lässt sich auch erklären, weshalb die Kapelle einer Burganlage oft in der Vorburg zu finden ist: Sie fungierte gleichzeitig als Pfarrkirche für die Bevölkerung.

Wasserburg

(Bild: Wasserburg Schkölen) Als Wasserburg oder Wasserschloss werden Burgen beziehungsweise Schlösser bezeichnet, deren Areal allseitig von Wassergräben oder natürlichen Gewässern umgeben ist. Topographisch gehören Wasserburgen zum Typ der Niederungsburgen. In Westfalen werden diese Gräben auch Gräften genannt, in den Niederlanden Grachten. Man kann unterscheiden zwischen Wasserburgen, die durch künstliche Wassergräben oder Teiche geschützt sind (angelegter Schutz) und Wasserburgen, deren Hauptschutz durch Flussläufe hergestellt wird oder die sich auf Inseln in Weihern oder Seen befinden (natürlicher Schutz). Das Wasser dient bei Burgen dieser Art als Annäherungshindernis. Abgesehen davon war das reichliche Vorhandensein von Wasser bei Belagerungen von Vorteil. Eine solche Burg hatte meist nur einen Zugang, der über eine Zugbrücke führte, die im Falle eines Angriffs zum Schutz hochgezogen wurde. Diese Wasserburgen hatten teilweise festungsartigen Charakter. Vielerorts wurden in Mitteleuropa die ehemals wehrhaften Burgen im Laufe der Zeit zu vorwiegend der Repräsentation und Wohnzwecken dienenden Schlössern umfunktioniert oder umgebaut. Die prägenden Wassergräben verloren somit ihre ursprüngliche Schutzfunktion, wurden in einigen Fällen jedoch als Element der Landschaftsgestaltung bewahrt. Heute werden sie im Rahmen des Denkmalschutzes oftmals als belastende, weil durch Wasserschäden an den Fundamenten kostenintensive, „historische Altlasten“ beschrieben. Insbesondere seit den 1960er Jahren sind daher in Deutschland viele Gräben entwässert oder, seltener, verfüllt worden.

Wehrerker

Als Wehrerker, Gusserker oder Wurferker bezeichnet man einen kleinen, nach unten offenen Vorbau (Erker) an den Mauern von Burgen und mittelalterlichen Festungen, aber auch an mittelalterlichen Stadtbefestigungen (Stadtmauern, Stadttore, Wehrtürme) und Wehrkirchen. Der meistens über dem Burgtor angebrachte Wehrerker gestattete es, Ankömmlinge geschützt von hoher Position aus anzusprechen, doch diente er vor allem der Verteidigung des Tores und ist aus diesem Grunde in der Regel mit Schießscharten ausgestattet und hat gleichzeitig oft die Funktion eines Wurferkers.

 

 

 

Wehrgang

Mit Wehrgang wird bei befestigten Anlagen wie z. B. Burgen, Festungen, Wehrkirchen oder befestigten Klöstern der obere Abschluss einer Wehrmauer oder eines Wehrturmes in Form eines Ganges für Verteidiger bezeichnet. Er kann aus einer Holzkonstruktion oder aus Stein bestehen. Wehrgänge in kleineren römischen Kastellen bestanden gelegentlich nur aus einem an der Mauerinnenseite aufgeschütteten Erdwall.  Bei schmalen Mauern kragen Wehrgänge nach innen aus, um ausreichend Breite dafür zu schaffen, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Der überstehende Teil des Ganges kann dabei von hölzernen Streben, Kragsteinen oder auch durch Arkaden abgestützt werden. Nach außen sind Wehrgänge meist bündig mit der Mauer abschließend. Wehrgänge sind zum Schutz der Verteidiger mit einer hölzernen oder steinernen Brustwehr versehen, die oft mit Zinnen und Schießscharten bestückt ist. Als Wetterschutz und zum Zwecke der Deckung von oben besitzen Wehrgänge häufig auch eine Überdachung in der Form eines Pult- oder Satteldaches. Innenseitig sind hoch gelegene Wehrgänge meist mit hölzernen Geländern versehen, seltener auch durch Holz oder Fachwerk abgeschlossen. Im Spätmittelalter treten häufiger auch nach außen (beziehungsweise beidseitig) auskragende Wehrgänge auf.[1] Steinerne Brustwehren können auf diese Weise auf der Unterseite mit Maschikulis (Wurflochreihen) ausgestattet werden, mit deren Hilfe angreifende Feinde am Mauerfuß bekämpft werden können. Für diese Bauweise wird auch die Bezeichnung „Mordgang“ verwendet. Die gleiche Funktion hat die Hurde, die als überdachte Holzkonstruktion nach außen vorkragt

Wohnturm

(Bild: Wohnturm Kurfürstliche Burg Eltville) Der Übergang zwischen Wohnturm und festen Häusern ist fließend. Das Unterscheidungskriterium ist hierbei lediglich das Verhältnis zwischen Höhe und Breite des Baukörpers, dabei übertrifft die Höhe eines Turms seine Breite, bzw. seinen Durchmesser. Sie hatten aufgrund ihrer massiven Bauweise und ihrer Höhe einen fortifikatorischen Wert und waren deshalb oft Teil einer Burg. Da sie gleichzeitig jedoch auch herrschaftlichen Wohn- und Repräsentationsbedürfnissen genügen mussten, verfügten sie oft über relativ aufwändige Innenausbauten, waren beheizbar und konnten auch einen saalartigen Raum enthalten. Anders als unbewohnte oder nur provisorisch zum Wohnen ausgestattete Wehrtürme waren sie als Wohnstatt angelegt. Eine Burganlage mit einem Wohnturm und untergeordneten Nebengebäuden wird als Turmburg bezeichnet. Eine Sonderform bilden Türme mit einem unbewohnten steinernen Unterbau, die einen bewohnbaren Aufsatz - häufig aus Holz - trugen, wie das Topplerschlösschen. Der Bergfried unterscheidet sich vom Wohnturm in erster Linie dadurch, dass er nicht für eine Wohnnutzung vorgesehen ist.

 

Zinnen

Die ursprüngliche Form der Zinnen bestand aus quaderförmigem Mauerwerk mit nahezu ebenso breiten Zwischenräumen. Die Oberseite der Zinnen sowie die Sohle der Scharten waren anfangs grundsätzlich waagerecht. Ursprünglich war der Zwischenraum weitaus größer, da man nicht nur mit der Armbrust und dem Bogen durch sie hindurchschoss, sondern hier auch Wurfmaterial auf die Angreifer hinabwarf. Die Erfindung der Maschikulis am Fuß der Brüstung ließ es zu, engere Schießscharten zu bauen, die sich nicht selten auch zusätzlich in den Zinnen selber befanden. Im Laufe des 13. Jahrhunderts (Hochmittelalter) begann man, die Zinnen sowie die Sohle der Scharten abgewässert zu bauen. Das heißt, sie wiesen schräg nach unten oder waren nach innen und außen abgedacht. Jedoch schon seit dem 12. Jahrhundert wurden die Wehrgänge und somit auch die Zinnen mit einem hölzernen Schutzdach bedeckt oder als Galerie ausgeführt, um den Verteidigern Schutz von oben zu geben. Die Zinnen verloren somit im Laufe der darauffolgenden Jahrhunderte an Bedeutung. Die Gestaltung der Schießscharten und Maschikulis nahmen parallel an Vielfalt zu. Zinnen und Maschikulis wurden später, als sie kaum mehr militärische Bedeutung hatten, in der Architektur der frühen Neuzeit bis hin zur Neugotik des 19. Jahrhunderts zu beliebter Dekoration. Häufig waren diese Zierzinnen weit weniger groß als die mittelalterlichen Originale.

 

Zwinger

Ein Zwinger ist eine doppelte Wehrmaueranlage entweder im Raum einer Burg oder eines Stadttores aus der Zeit des Mittelalters oder der frühen Neuzeit. Der Zwinger einer Burg ist der Ringmauer vorgelagert und bietet mit der äußeren Mauer, der Zwingermauer, einen zusätzlichen Schutz gegen Angreifer. Die meisten Zwingeranlagen wurden älteren, einfachen Mauerringen nachträglich vorgebaut. Selbst wenn es Angreifern gelang, in den Zwinger einzudringen, war ihr Bewegungsspielraum dort so eingeschränkt, dass das Übersteigen der Hauptmauer oder das Aufbrechen des Haupttores extrem erschwert wurde. Der Zwinger vor einem Stadttor bezeichnet den befestigten Raum zwischen Haupttor und Vortor einer mittelalterlichen Stadttoranlage (vgl. Barbakane). Die Stadttore waren in der Regel Tortürme, wobei dem Haupttor ein zweites, manchmal auch ein drittes Tor vorgelagert war (so genannte „Doppeltoranlagen“). Vor den Stadtmauern wurde im Bereich der Stadttore in der Regel dabei ein zweiter Mauerzug vorgebaut, die „Zwingermauer“, in der sich das Vortor befand. Ein Feind, der das Vortor erobert hatte, und in den Zwinger vorstieß, fand im dortigen beengten Raum kaum Entfaltungsmöglichkeit vor. Dagegen konnten die zurückweichenden Verteidiger nach unten den eingedrungenen Feind im Zwinger leicht bekämpfen.

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Alle von mir gemachten Fotos wurden von öffentlich zugänglichen Punkten aus aufgenommen. In der sog. Friesenhaus-Entscheidung des Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des Hauseigentümers darstellt (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989, 2251 = GRUR 1990, 390). Auch Bedenken bezüglich Urheberrecht an der Abbildung des Gebäudes bestehen nicht, da dieses nach §64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (i.d.R des Architekten) erlischt.


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