Der
Aborterker
- Beispiel Wasserburg Schkölen
(auch: Abtritterker, Latrinenerker) ist ein Erker, der im
Mittelalter in einer
Burg oder auch
an
einem Wohngebäude (z.B. Wohnturm) als Toilette diente. Es gab
gemauerte und
auch hölzerne Ausführungen. In der Burg führte unterhalb des Erkers
oft ein langer hölzerner - (auch gemauerter) -
Schacht, der zur Abführung der Exkremente in den Burggraben diente.
Nicht zu verwechseln: Aborterker und Wehrerker. Eine andere bauliche
Variante stellte der Abortschacht dar.
Der Begriff
Burg bezeichnet epochenübergreifenden Bedeutung einen
in sich geschlossenen, bewohnbaren Wehrbau in Frühgeschichte, Antike
und Mittelalter. Eine herausragende Rolle spielte die Burg im
Mittelalter, in dessen Verlauf in Europa eine bis dahin unerreichte
Vielzahl von Burganlagen entstand und die Burg als Institution eng
mit der Organisationsform der Grundherrschaft verbunden war. Im
eigentlichen Sinne des Wortes bezeichnet Burg den mittelalterlichen Wohn- und Wehrbau.
Hinsichtlich
ihrer Erbauer und deren wohn- und wehrtechnischen Zielsetzungen
lassen sich mittelalterliche Burganlagen unterscheiden in:
Reichsburgen und Landesburgen, die in das territoriale
Herrschaftssystem eines Königs oder Landesherrn eingebunden sind
Adelsburgen, die Adligen und ihrem unmittelbaren Gefolge als
standesgemäßer, wehrhafter Wohnsitz dienen
Kloster-
und
Ordensburgen, die einer klerikalen Gemeinschaft
Schutz bieten bzw. Einfluss sichern
Stadtburgen bzw. burgartig befestigte Städte
(Angermünde)
Fliehburgen oder Volksburgen, die einer vollständigen lokalen
Bevölkerung vorübergehend als Rückzugsorte in Zeiten der Gefahr
dienen. Hierzu zählen auch Kirchenburgen und
Wehrkirchen, die in ihrer Funktion als Fliehburg
ebenfalls nur temporär genutzt wurden.
In der
heutigen architekturgeschichtlichen Verwendung des Wortes wird die
mittelalterliche Burg als bewohnter Wehrbau vom neuzeitlichen
Schloss
als unbefestigtem adligen Wohn- und Repräsentativbau einerseits und
von der rein militärisch genutzten
Festung
andererseits unterschieden.
Im
Sprachgebrauch des Mittelalters änderten sich die Bezeichnungen für
das, was heute als Burg bezeichnet wird, im Verlauf der Zeit immer
wieder. Das althochdeutsche Wort burg bezeichnete meistens
größere befestigte Siedlungen und Fliehburgen, wurde jedoch auch
allgemein für die Stadt angewendet. Im 13. Jahrhundert wurden Burgen
überwiegend hus („Haus“) und stein genannt. Dann
verbreitete sich im 14. Jahrhundert die Bezeichnung veste
(oder vestunge, „Festung“), bis im 16. Jahrhundert Burgen
schließlich allgemein als schlos („Schloss“) bezeichnet
wurden.
Bei einigen Burgen haben sich diese älteren Bezeichnungen noch
erhalten, so beispielsweise bei der Veste Coburg
oder dem Schloss Chillon.
(Bild:
Zitadelle Spandau)Eine
Bastion, (Bastei im süddeutsch-österreichisch Raum)
ist Teil der Festung.
Sie dient als
Verteidigungsstellung,
Bietet bessere taktische Lage. Man kann Angreifer seitlich oder von
hinten besser beschießen.
Ursprünglich waren Bastionen als Vorsprung der Befestigungsmauer
selbst angelegt. Mit
zunehmender Reichweite der Geschosse wurden Bastionen von der
eigentlichen Festung baulich gelöst und weiter ins Vorland
verschoben, bis sie in der Neuzeit als eigene, kleine Festungen
kilometerweit vor dem Verteidigungsobjekt angelegt wurden. Dabei
entwickelte sich ein eigener Festungstyp gleichen Namens. Als
Bastion wird so ein aus dem Hauptwall
hervorspringendes, nach hinten offenes Festungswerk mit in der Regel
fünfeckigem Grundriss bezeichnet. Anders als bei Geschütztürmen und
Rondellen
(Bastion
Zossen)war die Grundrissausbildung einer Bastion von den
Schusslinien der auf den benachbarten Werken postierten Geschütze
bestimmt, so dass bei regelmäßiger Bastionierung einer Festung tote
Winkel vermieden wurden.
(Bild:
Burg Rabenstein/Fläming) Der Begriff
kommt als perfrit, berchfrit, berfride
und zahlreichen ähnlichen Abwandlungen in mittelalterlichen
Schriftquellen vor, bezeichnet dort aber nicht nur den Burgturm,
sondern überwiegend andere Turmarten wie
Belagerungstürme,
Glockentürme (vgl. Belfried)
oder Speicherbauten. Der Hauptturm einer Burg wird häufig schlicht
als „Turm“ oder „großer Turm“ bezeichnet. In spätmittelalterlichen
niederdeutschen
Schriftquellen taucht allerdings die Bezeichnung berchfrit,
berchvrede und ähnliche Varianten oft im Zusammenhang mit
kleineren Burgen auf. Die
Burgenkunde des 19. Jahrhunderts führte Bergfried oder Berchfrit als
allgemeine Benennung für den unbewohnten Hauptturm ein, die sich ab
dann in der deutschsprachigen Literatur einbürgerte Die etymologische
Herkunft des Wortes ist unklar. Es gibt Thesen über eine
mittelhochdeutsche, eine lateinische und eine über die Kreuzzüge
vermittelte griechische Wortherkunft.
Die in der älteren Literatur oft vertretene Meinung, der Bergfried
habe seinen Namen daher, weil er „den Frieden berge“ (das heißt, die
Sicherheit der Burg bewahre), konnte hingegen nicht bestätigt
werden.
(Bild:
Burg Kapellendorf) Die
häufigste Art des Burggrabens war der Trockengraben, der durch seine
Tiefe und gegebenenfalls durch steile Böschungen die Annäherung an
die Burg erschwerte. Trockengräben konnten auf der Grabensohle mit
zusätzlichen Hindernissen ausgestattet sein, wie beispielsweise
durch Reihen von angespitzten Pfählen (Pfahlgraben). Wassergräben
kamen praktisch nur bei Niederungsburgen
vor.
Ein Donjon
[dɔ̃ˈʒɔ̃]
(aus frz.
donjon) ist ein Wohnturm und Wehrturm einer mittelalterlichen
Burg
des französischen Kulturkreises. Das Wort geht
zurück auf lat. dominus, was Herr bedeutet, denn der
Donjon wurde vornehmlich vom Burgherrn bewohnt. Der englische
Begriff
Dungeon
geht auf die französische Bezeichnung zurück, allerdings verschob
sich hier die Bedeutung später auf „Kerker“, wohingegen der dem
Donjon entsprechende Turm als Keep
bezeichnet wird. Der Donjon bildet entweder als Hauptturm den Kern
der Burg oder tritt als besonders starker Mauerturm auf. Vom
Bergfried, dem unbewohnten Hauptturm vieler Burgen im
deutschsprachigen Raum, unterscheidet sich der Donjon durch seine
grundsätzliche Eigenschaft als Wohnturm, weshalb auch
vergleichsweise größere Grundflächen üblich sind.
Als Festes
Haus
(Festes Haus
in Badingen) wird in der Burgenforschung ein bedingt
wehrhaftes Gebäude mit relativ starken Mauern bezeichnet, das –
ähnlich wie der Wohnturm – dem adligen Besitzer zu Wohn-, Wehr- und
Repräsentationszwecken diente. Das so bezeichnete Gebäude kann Teil
einer größeren Burg sein oder einzeln stehen. Das Feste Haus ist
spätestens seit dem 10. Jahrhundert nachweisbar. In der Frühen
Neuzeit (16. und 17. Jahrhundert) kam ein vergleichbarer Haustyp
wieder vermehrt in Gebrauch, der als leicht bewehrter Adelssitz
genutzt wurde. Der Bautyp des Festen Hauses lässt sich spätestens ab
der Mitte des 10. Jahrhunderts nachweisen.Es handelte sich dabei um ein freistehendes Gebäude
mit längsrechteckigem Grundriss und bis zu drei Geschossen. Der
Eingang befand sich meistens im Erdgeschoss, das in Steinbauweise
(oft aus Feldsteinen) errichtet war. Der wehrhafte Charakter zeigt
sich unter anderem an den nur kleinen Fensteröffnungen oder
Lichtschlitzen im Erdgeschoss. Die Obergeschosse konnten in Holz-
beziehungsweise Fachwerkbauweise oder ebenfalls in Stein ausgeführt
sein. Da die erhaltene Bausubstanz jedoch oft nicht über die
Grundmauern hinausgeht, ist eine genaue Rekonstruktion der
frühmittelalterlichen Festen Häuser meistens kaum möglich. Es kann
aber festgehalten werden, dass sie schon durch ihre Steinbauweise
einen erhöhten Verteidigungs- und Repräsentationswert hatten, wenn
man bedenkt, dass im frühmittelalterlichen Burgenbau die überwiegend
verwendeten Baumaterialien Holz, Lehm und Erde (Erdwälle) waren. Als
Vorgänger der Bauform kann die frühmittelalterliche germanische
Halle gelten, ein in Holzbauweise errichtetes Wohngebäude mit
längsrechteckigem Grundriss. Die Festen Häuser des 10. und 11.
Jahrhunderts waren oft Bestandteil einer Burganlage und bildeten
ihren Kern, der häufig in späterer Zeit durch Umbauten und
zusätzliche Gebäude ergänzt wurde. Ein Beispiel ist ein in
karolingischer Zeit um 900 errichtetes Steinhaus in Doué-la-Fontaine
(Maine-et-Loire,
Frankreich), das nach einem Brand um 940 mindestens zweigeschossig
aufgestockt wurde und dann um 1000 zusätzlich noch im bisherigen
Erdgeschossbereich mit einem aufgeschütteten Erdhügel (Motte)
umgeben wurde. An Beispielen wie diesem zeigt sich außerdem, dass
durch spätere Aufstockungen eine Umwandlung in einen Wohnturm
stattfinden konnte. Der Wohnturm unterscheidet sich zunächst rein
formal durch seine größere Höhe vom Festen Haus. Der Übergang
zwischen den beiden Bauformen kann im Einzelfall fließend sein. Dies
trifft auch für einige französische
Donjons
und englische
Keeps
zu, die mit ihrer gedrungenen Form nicht den vertikal betonten
Charakter eines typischen Turmbaus haben. Im 11. Jahrhundert gab es
im Burgenbau ein Nebeneinander der beiden Bauformen Festes Haus und
Wohnturm, beide fanden sich beispielsweise auch als Hauptgebäude auf
den Motten der Zeit. Der bruchstückhafte Baubestand macht eine
Zuordnung dabei oft schwer, zumal in der Zeit öfter auch Feste
Häuser durch zusätzliche Geschosse zu Turmbauten aufgestockt wurden.
Ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts begann in Mitteleuropa
eine neue Entwicklung in der Burgenarchitektur, bei der Wohn- und
Wehrfunktion zunehmend voneinander getrennt wurden: Es entstand die
Bauform des wehrhaften und üblicherweise unbewohnten
Bergfrieds
auf der einen Seite, und auf der anderen Seite der
Palas
oder ähnliche Saalbauten, die sich durch zahlreiche größere Fenster,
Bauschmuck und höheren Wohnkomfort deutlich vom früheren Festen Haus
unterschieden. Die Zusammenfassung und kompakte Konzentration von
Wohn- und Wehrfunktion entsprach nicht mehr den Ansprüchen der
adligen Burgherren dieser Zeit.
Eine Gipfelburg ist eine auf einem Berggipfel errichtete
Höhenburg. Die Vorteile dieses strategisch gewählten Standpunkts
bestanden zum einen in der Unerreichbarkeit. Über die steil
ansteigenden Bergflanken gestalteten sich Angriffe auf die Burg
schwierig, je nach Gelände sogar unmöglich. Zum anderen konnte man
auch den Beschuss des Burginneren verhindern, wenn sich die Burg auf
dem höchstgelegenen Punkt der Umgebung befand. Auch der
repräsentative Wert der Burg wurde durch die besondere Lage gehoben.
Mit
Halsgraben wird ein künstlich angelegter Graben bezeichnet, der
eine Burganlage nicht vollständig umschließt, sondern nur die Seiten
des Areals abriegelt, die nicht durch natürliche Hindernisse
geschützt sind. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Wehrsystems
vieler Höhenburgen. Ursprünglich wurde in der Burgenkunde der
Begriff Halsgraben nur für Burgen in Spornlage verwendet. Diese sind
auf Grund ihrer Lage an drei Seiten von steil abfallenden Berghängen
geschützt. Ein wirkungsvoller Angriff konnte deshalb immer nur von
der Bergseite erfolgen. Eine Trennung der Anlage vom Landrücken
erfolgte aus praktischen Gründen immer an der engsten Stelle des
Bergsporns, dem „Flaschenhals“, daher der Name. Die Burg war dann
nur noch über eine Brücke – meist eine Zugbrücke – erreichbar.
Heutzutage wird der Begriff Halsgraben bisweilen auch auf anders
geartete Burganlagen angewendet, wenn diese an einer oder zwei ihrer
Seiten einen tiefen Trockengraben besitzen, während sie auf den
übrigen Seiten durch unzugängliches Gelände geschützt sind. Viele
ehemalige Halsgräben sind inzwischen dicht bewachsen und nur noch
mit Mühe auszumachen. Beispiele für Burgen mit Halsgräben im
klassischen Sinne sind die Burg Liebenstein, das Schloss Rochlitz,
die Burg Kriebstein und die Isenburg. Werden weitere Teile einer
Burg, zum Beispiel Vor- und Kernburg mit einem solchen Graben
voneinander getrennt, spricht man von einem Abschnittsgraben.
Eine Hangburg wird nach ihrer Lage im Gelände benannt und
liegt am Hang eines Berges unterhalb des Gipfels. Sie ist somit eine
Art der
Höhenburg, die in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts
aufkam. Aufgrund der besonderen Gefährdung der Anlage durch Angriffe von
dem von der Burg aus noch weiter aufsteigenden Gelände, ist dieser
Schwachpunkt besonders geschützt durch eine
Schildmauer oder einen
Bergfried, oftmals auch durch eine Kombination beider dieser
passiven Verteidigungsbauwerke. Der Vorteil einer Hangburg war die wesentlich niedrigere
Brunnentiefe. Gerade der Bau des Brunnens stellte bei vielen
Burgen sowohl den teuersten als auch den langwierigsten Abschnitts
des Burgenbaus dar. Aber oft wurde auch mit Hilfe von Eseln als
Transporttiere, über extra hierfür angelegte
Eselswege, die Wasserversorgung sichergestellt. Beispiele für Hangburgen sind die
Burg Katz in
Sankt Goarshausen, die
Burg Ehrenfels in
Rüdesheim und die Rietburg bei
Rhodt in der
Pfalz.
Eine Höhenburg ist eine auf einer natürlichen Anhöhe
errichtete
Burg. Ihre Bezeichnung ergibt sich aus der Kategorisierung von
Burganlagen anhand ihrer topografischen Lage. Nach dieser
Unterteilung unterscheidet man Höhenburgen und
Niederungsburgen (auch Flachlandburgen genannt).
Höhenburgen können anhand ihrer genauen Höhenlage noch weiter
unterteilt werden. Man unterscheidet zwischen:
Gipfelburgen, die auf dem Gipfel oder dem Rücken eines
rundherum steilen Berges liegen. Eine Sonderform stellen
darunter die
Felsenburgen dar.
Kammburgen, die auf einem Bergkamm errichtet wurden.
Hangburgen, die am Hang eines Berges errichtet wurden und so
von einem ansteigenden Gelände überhöht werden.
Spornburgen, die an drei Seiten von steil abfallendem
Gelände begrenzt sind und daher nur zu einer Seite des Berges
verteidigt werden mussten.
Unter einer Kammburg versteht man eine
mittelalterliche Verteidigungsanlage, die auf einem
Bergkamm oder auf einem
Bergrücken angelegt wurde. Bei der Kammburg handelt es sich um eine selten gewählte Bauform.
Anlagen dieser Art waren aufgrund ihres Standortes einigermaßen gut
geschützt. Nachteilig war nur die Möglichkeit, dass die
Burg
von zwei Seiten angegriffen werden konnte. Zur besseren Verteidigung wurden meist mehrere Burgen in direkter
Nachbarschaft erbaut.
(Bild
Burg Gößweinstein) Die frühe „burgenkundliche“ Literatur des 19.
Jahrhunderts sah in der Kemenate einen mittels Kamin
oder Kachelofen
beheizbaren Wohn- und Arbeitsraum in einer
Burg
(althochdeutsch cheminâta). Allerdings steht der Terminus Burg in
diesem Zusammenhang, dem Minnesang und den damaligen Vorstellungen
einer Burg entsprechend, eher für ein Idealbild. Die Kemenate wäre
demnach - falls sie den einzigen beheizbaren Raum darstellte -
vornehmlich Frauen, Rittern und Adligen vorbehalten gewesen.
Insbesondere wurden von Frauen und Kranken bewohnte, beheizte Räume
als Kemenaten bezeichnet. Auch Nikolaus Lenau und Johann
Wolfgang von Goethe
griffen den Ausdruck auf. Trotz der neuen Sinngebung des Begriffes
Kemenate während der Burgenrenaissance (älter
Burgenromantik)
ist der Begriff dennoch im 14./15. Jhd. quellenkundlich belegt und
bezeichnet dort einen Wohnbau. Derzeit kann allerdings keine in den
Schriftquellen erwähnte Kemenate einem heute noch existierenden Bau
(oder Raum in einer realen Burg) zugeordnet werden. Eine
Desillusionierung des Begriffes ist daher die Folge. In der Regel
wird heute eine Kemenate als massiver, heizbarer Steinbau einer Burg
angesehen. Anhand des aktuellen Befundes muss der Begriff in der
Praxis um steinerne Wohntürme oder auch entsprechend ausgestattete
Räume in Städten erweitert werden. Tatsächlich handelt es sich z. B.
im Falle der Kemenaten
Orlamünde
und
Reinstädt
auch um Bauwerke im Sinne von „beheizter Burg“ bzw. „beheiztem
Wohnturm“.
Der Begriff dient also dazu, einem nicht näher bestimmten Raum eine
technische Eigenschaft zuzuschreiben. Eine caminata in den
Quellen muss unabhängig vom Bezug auf reale Räume oder soziale
Unterscheidungen allgemein als beheizbarer Raum des hohen und späten
Mittelalters
verstanden werden.
Die
Kernburg (auch Hauptburg, Hochburg oder innere
Burg genannt) beschreibt bei größeren Burgen
jenen Teil, der durch eine Vorburg, Zwinger, Gräben, eine Ringmauer
sowie weitere Außenwerke besonders stark gesichert ist und somit den
Kern einer mittelalterlichen Wehranlage darstellt. Sie umfasst die
wichtigsten herrschaftlichen Wohn- und Wehrbauten wie z. B. den
Saalbau, den
Palas,
den Wohnturm
und den Bergfried.
Meist befindet sich in diesem Bereich auch der Burgbrunnen oder die
Zisterne, da Wasservorräte in der Vergangenheit besonders wichtig
waren, um während einer Belagerung
dem Feind ausreichend lange Widerstand leisten zu können. Gewöhnlich
ist die Kernburg der älteste Teil einer Burganlage, da sie jene
Gebäude beherbergt, die während des Baus einer Burg als erstes
errichtet wurden. Oft besitzt sie flankierende Türme, die zur
Seitenbestreichung der Ringmauer und zum zusätzlichen Schutz des
Burgtores errichtet wurden. Bei komplexen Burganlagen gruppieren
sich die Gebäude der Hauptburg häufig ringförmig um einen Burghof,
der als zentraler Lagerplatz und – bei ausreichender Größe – auch
als Turnierplatz diente. Die Bezeichnung Hochburg resultiert aus dem
Fakt, dass die Kernburg bei Höhenburgen
und im Fall von Wasserburgen
meist höher lag als die Vorburg.
Marstall
(von
althochdt.:
marahstal, zusammengesetzt aus marah ‚Pferd (Mähre)‘ und stal
‚Stall‘)
war ursprünglich eine allgemeine Bezeichnung für einen Pferdestall. Im heutigen
Sprachgebrauch wird der Begriff für Stallbauten in fürstlichen Residenzen
gebraucht, die von der Frühen Neuzeit bis in das 19. Jahrhundert in
repräsentativer Architektur ausgeführt wurden. Die fürstlichen Marställe
umfassten die Gebäude für
Pferde,
Wagen,
Kutschen und Geschirr. Der Begriff kann darüber hinaus auch die Gesamtheit aller
Pferde eines Fürsten bezeichnen.
(Bild:
Zitadelle Spandau) Der Maschikuli
(Mehrzahl Maschikulis; von
frz.machicoulis, dieses um 1402 abgeleitet vom mittelfranzösischen macher:
„zermalmen“ „zerdrücken“ und coulis: „Flüssigkeit“ oder col
„Hals“. ist eine an der Außenmauer von
mittelalterlichen
Wehrbauten wie Burgen, Festungen oder Stadtbefestigungen zwischen zwei Konsolen
(Kragsteinen) ausgesparte Wurf- oder Gussöffnung. Er tritt in Reihen angeordnet
an einem vorkragenden Wehrgang oder an der Unterseite eines Wehrerkers auf. Von
der Seite des Verteidigers aus sind die Maschikulis in Form von
aneinandergereihten vertikalen Bodenschächten vor dem Fuß der nach außen
gekragten Wand zugänglich. Maschikulis dienten der Senkrechtverteidigung
gegen Angreifer am Mauerfuß. Im Unterschied zu außen bündigen Wehrmauern oder
-Türmen, bei denen sich die Verteidiger über die
Brüstung
eines Zinnenfensters beugten und in diesem Augenblick ungedeckt waren, boten
Wehrgänge mit Maschikulis nach vorne hin vollständigen Schutz gegen feindlichen
Beschuss. Durch die Maschikulis konnten Wurfsteine verschiedenster Größe auf die
Angreifer hinuntergeschleudert werden. Auch die Verwendung siedender
Flüssigkeiten wie Wasser oder Öl wird in manchen Quellen erwähnt. Letzteres wird
in der heutigen Forschung jedoch eher als Ausnahme angesehen: bei
Höhenburgen
war das aus Zisternen oder Brunnen bezogene Trinkwasser gerade im
Belagerungsfall überlebensnotwendig und kam deshalb wohl kaum als Kampfmittel in
Frage (bei Wasserburgen sah die Situation vielleicht anders aus). Öl oder Pech
war kostspielig beziehungsweise sehr aufwendig herzustellen, weshalb bezweifelt
wird, dass es kübelweise auf die Angreifer hinuntergeschüttet wurde. Weitaus
effektiver und archäologisch auch besser belegt ist hingegen die
mittelalterliche Verwendung von Pech zur Herstellung von Brandpfeilen. In
mittelalterlichen Wehrbauten wurden oft einzelne Maschikulis als Latrinenerker
(Toiletten) eingerichtet. Der Erker erhielt dann innenseitig ein Sitzbrett,
meist mit ovalem Ausschnitt, das raumseitig auf einer Brüstungsmauer auflag.
Wenn mehrere Geschosse in derselben Wand damit bestückt werden mussten, hat man
sie untereinander versetzt angeordnet. Während einer Verteidigung des
Wehrbauwerks konnte man die Latrinenerker leicht in wehrtechnische Einrichtungen
umfunktionieren.
Der Begriff Niederungsburg (auch
Flachlandburg oder
Tieflandburg genannt, vornehmlich in Brandenburg) bezeichnet nach der
topographischen Burgtypologie
Burgen,
die im
Flachland oder in einer
Talsohle
liegen. Sie werden grundlegend von den
Höhenburgen unterschieden, die auf natürlichen Anhöhen errichtet
sind. In Deutschland sind etwa 34 Prozent der nachgewiesenen
Burganlagen Niederungsburgen. Da Niederungsburgen nicht den Verteidigungsvorteil einer
natürlichen Höhenlage haben, wurden bevorzugt andere gut zu
verteidigende Bauorte gewählt, wie beispielsweise Fluss- oder
Seeinseln oder Sumpfland. Fehlten solche natürlichen Hindernisse,
kam den künstlichen Annäherungshindernissen, wie wassergefüllten
oder trockenen
Gräben,
Wällen,
Palisaden und
Ringmauern, eine erhöhte Bedeutung zu. Für die Überhöhung
gegenüber dem umliegenden Gelände konnten künstliche
Erdaufschüttungen angelegt werden (wie bei der
Motte), und auch
Wehrtürme erfüllten diesen Zweck. Die
frühmittelalterlichen Anlagen (unter anderem
slawische Burgen, sächsische Burgen) besitzen oft einen schmalen
tiefen Graben und hohe und steile Erdwälle. Niederungsburgen sind naturgemäß vor allem in
Tiefebenen anzutreffen, so beispielsweise im
Norddeutschen Tiefland oder in den
Niederlanden. Aber auch in Gebirgslandschaften wurden vereinzelt
Niederungsburgen angelegt, beispielsweise im Tal als
Inselburg auf einer Flussinsel (zum Beispiel
Burg Pfalzgrafenstein)
Als
Ordensburgen
(Burg
Liebstedt) bezeichnet man die, meist zwischen dem 13.
und 14. Jahrhundert erbauten, befestigten Ritterkasernen geistlicher
Ritterorden. Vielen Ordensburgen fehlt der sonst so typische
Bergfried. Die Anlage ähnelt meist infolge des geistlichen
Charakters des Ordens nach Einteilung und Zweck denen eines
Klosters. Typisch für diese Art von Burgen ist ein annähernd
quadratischer Hofraum mit Kreuzgang, der von einem Gebäudeviereck
umschlossen wird. Die Ordensburg bestand aus der Wohnung des
Komturs, den Schlafsälen der Ritter (Dormitorium), der Kapelle,
dem Remter (Refektorium) und dem Kapitelsaal, wovon die letzten drei
in der Regel besonders stattlich und mit kunstreichen Gewölben
überdeckt waren.
(Bild
Zitadelle Spandau) Der Palas (von
spätlat.
palatium ‚kaiserlicher Hof‘ über altfranzösisch
pales bzw. palais) ist ein repräsentativer Saalbau
einer mittelalterlichen Pfalz oder
Burg zur Zeit
der Romanik (11.
bis 13. Jahrhundert). Oft wird in
Anlehnung an die Burgenkunde
des 19. Jahrhunderts Palas als Oberbegriff für Saalbauten auf Burgen
verwendet, die architekturgeschichtliche Verwendung des Begriffs
beschränkt sich jedoch bei anderen Autoren auf den romanischen
Saalbau.
Der steinerne Saalbau verfügt über einen längsrechteckigen
Grundriss. Häufig ist das Gebäude unterkellert oder mit einem Souterrain-Geschoss
versehen. Die Hauptgeschosse (in der Regel zwei, manchmal auch mehr)
werden großzügig durch Rundbogenfenster belichtet, die oft zu Arkaden
gruppiert sind. Reiche Bauplastik findet hier bevorzugt ihre
Anwendung, um die repräsentative Wirkung des Palas zu erhöhen. Der
im Obergeschoss gelegene große Saal nimmt
die gesamte Grundfläche des Gebäudes ein und kann über eine eigene
Freitreppe erreichbar sein. Oft ist der Saal durch eine Stützenreihe
in zwei Schiffe gegliedert, kann jedoch auch überwölbt sein.
Mehrstöckige Palasbauten können auch mehrere übereinanderliegende
Säle enthalten. Der große Saal wurde wegen der schlechten
Beheizbarkeit überwiegend im Sommer genutzt, während im Winter die Kemenate der
bevorzugte Wohnraum war. Der beheizbare Bereich wurde oft auch als
Dürnitz
bezeichnet. Nach oben schließt der Palas in der Regel mit einem Satteldach
ab.
Mittelalterliche Bezeichnung "Bolberturm" (Sicherheits oder
Gefängnisturm). Aus "bollern" entstand im Volksmund "pulvern",
woraus der Begriff "Pulverturm" resultiert. (Gefunden am Berliner
Tor in Mittenwalde/Brandenburg)
Die Ringmauer
kann als freistehender Baukörper oder im Verband mit den Außenmauern
randständiger Gebäude angelegt sein.
Sie bietet den dahinter liegenden Bereichen nicht nur passiven
Schutz, sondern ist in der Regel durch die Anlage von Wehrgängen
(oft mit Zinnen ausgestattet) und mit durch Schießscharten gedeckte
Schützenstellungen auch ein wesentlicher Bestandteil der
Verteidigungsanlagen. Die Gestalt der Ringmauer prägt, zusammen mit
Wehrtürmen und Wohngebäuden, die Silhouette einer Burg. Die von der
Ringmauer umschriebene Grundrissform ist bei Höhenburgen
entsprechend der Geländebeschaffenheit oft unregelmäßig polygonal,
bei Niederungsburgen finden sich häufiger auch regelmäßige
rechteckige Grundrisse (wie beispielsweise beim Typus der
Kastellburg). Ab dem 12. Jahrhundert wurde der Ringmauer
gelegentlich eine so genannte Zwingmauer als Schutz
vorgelegt. Teilweise konnten so – je nach Art und Größe der
umgebenden Befestigung − mehrere Systeme von Mauern (z. B. als
Zwinger)
bestehen, die auch zur Haltung von Hunden, Wildschweinen oder Bären
bzw. in Notzeiten zur Unterbringung von Vieh genutzt und im Barock
nicht selten zu Lustgärten
(z. B. in Dresden)
umgewandelt wurden. Man konnte in diesen Zwingern auch den Feind
einkesseln, wenn dieser das Tor durchbrochen hatte.
(Bild:
Burg Reichenberg) Eine klare
definitorische Abgrenzung von der Mantelmauer ist oftmals nicht
möglich. Der Bau von Schildmauern wurde im späten 12. Jahrhundert
üblich und lässt sich möglicherweise als Reaktion auf den
zunehmenden Einsatz schwerer Belagerungsmaschinen wie der Blide
betrachten. Die Stärke einer Schildmauer konnte in Extremfällen bis
zu zwölf Meter betragen (Burg Neuscharfeneck). Auf der Mauerkrone
verlief üblicherweise ein Wehrgang, zudem konnte die Schildmauer von
zwei Türmen eingefasst werden. In manchen Fällen ersetzte die
Schildmauer den Bergfried, wie etwa bei der im Westerwald gelegenen
Ruine
Sporkenburg
oder bei der Ruine Alt-Eberstein in der Nähe von Baden-Baden. In
anderen Fällen, zum Beispiel bei der Burg Liebenzell, wurde der
Bergfried mittig in die Schildmauer eingepasst. (siehe auch
Burg Schönburg
Rheinland Pfalz)
Die Begriffe
Schloss und Burg hatten ursprünglich eine ähnliche
Bedeutung. Unter dem Schloss war im Mittelalter primär der
Türriegel, also das Tür- oder Torschloss zu verstehen, im
übertragenen Sinn aber dann auch ein Gebäude, in dem man sich zur
Verteidigung einschließen konnte, während man sich in der
Burg verbergen konnte. Heute wird der Begriff der Burg
zumeist auf mittelalterliche Wehranlagen angewandt, während das
Schloss in der Regel ein unbefestigtes Wohngebäude in adligem Besitz
beschreibt. Häufig fehlt jedoch eine klare Abgrenzung von Schloss
und Burg, ebenso zum Herrenhaus oder im süddeutschen Raum auch die
Abgrenzung zum Ansitz.
Eine allgemeinverbindliche Definition der verschiedenen Begriffe
gibt es nicht und sie werden daher im deutschen Sprachgebrauch – je
nach Gegebenheit – auch oft nebeneinander gebraucht. Eine von Gräben
umgebene oder in einem Fluss oder See errichtete Anlage wird zumeist
als Wasserschloss bezeichnet. Ein Jagdschloss
diente der Aufnahme der Hofgesellschaft während der Jagd, die ein
Privileg des Adels war. Ein Residenzschloss ist das Schloss eines
Landesherrn, das neben seiner Wohnung und der seiner
Familienmitglieder auch den Sitz der Landesverwaltungsbehörden
beherbergte. Als Lustschlösser werden Gebäude bezeichnet, die in
ihren Dimensionen bescheidener, in der Architektur jedoch oft
verspielter sind als die eigentlichen Residenzen und vorwiegend der
Unterhaltung und dem Vergnügen, weniger den Staatsgeschäften diente.
Als Sommerresidenz werden Anlagen bezeichnet, die nur temporär
bewohnt wurden, wie z. B. Schloss Nymphenburg. Mit den häufigen
Umbauten von Schlössern konnte hier im Laufe der Zeit auch ein
Wandel der Funktion einhergehen. Als Palast wird im allgemeinen ein
besonders repräsentativ ausgestatteter Wohn- und Regierungssitz in
einer Stadt verstanden. Dieser Begriff, der häufig auch in
Verbindung mit orientalischen oder antiken Herrschersitzen benutzt
wird, ist dem italienischen palazzo entlehnt und geht
ursprünglich auf das lateinische palatium zurück, dem
Eigennamen der Residenz der römischen Kaiser auf dem Palatin.
Die Bezeichnung findet sich in verschiedenen Sprachen wieder: auch
in England werden repräsentative Schlossbauten palace
genannt, in Frankreich bezeichnet das palais ein
repräsentatives Stadtschloss (im Gegensatz zum château, einem
Schloss auf dem Land).
Eine Spornburg unterscheidet sich von anderen, nach ihrer
unterschiedlichen Anlageweise benannten Burgen wie beispielsweise einer
Gipfelburg,
einer Hangburg
oder einer
Niederungsburg durch ihre besondere geografische Lage auf einem
Bergsporn,
also einem nach mindestens zwei Seiten abfallenden
Bergrücken. Unabhängig von der Tatsache, dass sich oftmals der Bergsporn als
topografisch günstigste Lage für den Bau der Burg angeboten hat,
bietet eine Spornburg den Vorteil, dass der Burgbrunnen – oft der
geld- und zeitaufwendigste Teil einer Burg – nicht so tief gegraben
werden musste wie bei einer Gipfelburg und die gesamte Anlage
gleichzeitig näher an der zu schützenden Straßen- oder
Schiffsverbindung lag. Oft wurde auch mit Hilfe von Eseln als
Transporttieren, über extra hierfür angelegte
Eselswege, die Wasserversorgung sichergestellt. Da der Bergsporn nach mindestens zwei, manchmal auch drei Seiten
oftmals steil abfällt, galt es, eine nur recht schmale Seite gegen
Angreifer durch eine
Schildmauer, einen
Halsgraben oder oft durch eine Kombination dieser beiden
wehrhaften Bauelemente zu schützen. Beispiele für Spornburgen in Deutschland sind die Ruinen der
Wachtenburg, der
Burg Balduinstein, der
Burg Eppstein, der Burg Grimburg, die
Burg Kriebstein und das
Schloss Breidenstein und als das wohl nördlichste ist die
nachgebildete Ruine der
Burg Vlotho in
Vlotho
einzuordnen. Die
Burg Wildenstein (Leibertingen) zählt zu einer der am besten
erhaltenen Spornburgen Deutschlands.
Eine
Stadtburg ist eine Burganlage,
die sich innerhalb einer
mittelalterlichen
Stadt befindet und/oder in ihre Wehranlagen
integriert ist. So hat sich meistens die Stadt um oder an der
Burganlage angesiedelt (zum Beispiel in
Halle,
Braunschweig,
Prag),
oder die Burg wurde zur weiteren Verstärkung der
Verteidigungsanlagen innerhalb oder im Zuge des Befestigungsrings
wie beispielsweise in Erfurt
errichtet. Des Weiteren ist die Stadtburg auch als Machtinstrument
einer Landesherrschaft gegen die im späten Mittelalter zunehmend
nach Unabhängigkeit strebenden Städte zu sehen. Hier waren die
Stadtburgen an strategisch günstiger Stelle stets so in die Stadtmauer
integriert
(Burg
Angermünde)
, dass der Landesherr sowohl ungehindert von den Bürgern
der Stadt von der Feldseite her in seine Burg einziehen als auch
durch ein weiteres Tor
in der gegen die Stadt abgegrenzten inneren Burgmauer jene von der
Burg aus betreten konnte.
(Bild:
Burg Kapellendorf) Torhäuser an Burg- und Stadttoren standen
neben Toren, oder das Tor war in das Torhaus integriert. Hier steht
das Tor im Vordergrund und das Gebäude ist angegliedert. Diese
Torhäuser dienten regelmäßig als Unterkunft für das Wachpersonal.
Der Begriff
Vorburg beschreibt jenen Teil einer
Burg,
in dem sich Gebäude befinden, die der Bewirtschaftung der Anlage
dienen oder für die Versorgung der Burgbewohner nötig sind. Zu
diesen Wirtschaftsgebäuden zählen neben Werkstätten,
Viehställen
und dem Marstall
auch Lagerräume wie Scheunen,
Speicher
und Schuppen,
aber auch Gesindehäuser
als Unterkünfte für Bedienstete wie Mägde,
Knechte
und Burg-
oder Dienstmannen.
Hinzu kommen nicht selten ein
Brau-
sowie ein Backhaus
und ein Küchenbau, sodenn sich die Küche nicht im
Palas
der Burg befindet.
Vorburgen werden oft auch als Wirtschaftshof bezeichnet. Für
die Wirtschaftsgebäude von Schlössern
ist ebenfalls die Bezeichnung Vorburg üblich, wobei diese häufig
eine Remise
oder auch Gästeunterkünfte wie zum Beispiel
Kavaliershäuser
umfasst, also Gebäude, die auf
mittelalterlichen
Burgen noch nicht üblich waren. Große Anlagen besitzen häufig mehr
als nur eine Vorburg, wie es zum Beispiel bei der Burg Monschau
und dem Schloss
Bürresheim
der Fall ist. Bei größeren Burgen wurden innerhalb der Vorburg auch
Märkte abgehalten (vgl.
Suburbium).
Meist sind solche Vorburgen durch eine eigene Ringmauer
befestigt und von dem eigentlichen Wohnbereich der Burg – Kernburg
genannt – durch einen Graben,
eine Mauer und ein Tor getrennt. Bei
Niederungsburgen
findet man die Vorburg üblicherweise in Form eines Halbmondes
unmittelbar um die Kernburg herum gruppiert. Im Fall von Höhenburgen
mussten beim Bau die Gegebenheiten des Geländes berücksichtigt
werden, so dass bei solchen Anlagen die Vorburg meist etwas tiefer
als die Kernburg liegt. Ein Beispiel für den selteneren Fall, dass
Kern- und Vorburg auf gleicher Höhe lagen, ist die
Rudelsburgin Sachsen-Anhalt. Der Hauptzugang zum Wohnbereich führt in vielen
Fällen durch die Vorburg, die somit eine Art von Verteidigungspuffer
darstellt und früher häufig auch als Fluchtburg
für die Bevölkerung des umliegendes Landes diente. Damit lässt sich
auch erklären, weshalb die Kapelle
einer Burganlage oft in der Vorburg zu finden ist: Sie fungierte
gleichzeitig als Pfarrkirche
für die Bevölkerung.
(Bild:
Wasserburg Schkölen)Als Wasserburg oder Wasserschloss werden
Burgen
beziehungsweise
Schlösser bezeichnet, deren Areal allseitig von
Wassergräben oder natürlichen
Gewässern umgeben ist. Topographisch gehören Wasserburgen zum
Typ der
Niederungsburgen. In
Westfalen werden diese Gräben auch
Gräften
genannt, in den
Niederlanden Grachten. Man kann unterscheiden zwischen Wasserburgen, die durch künstliche Wassergräben oder
Teiche geschützt sind (angelegter Schutz) und Wasserburgen, deren Hauptschutz durch Flussläufe hergestellt
wird oder die sich auf Inseln in
Weihern oder
Seen
befinden (natürlicher Schutz). Das Wasser dient bei Burgen dieser Art als Annäherungshindernis.
Abgesehen davon war das reichliche Vorhandensein von Wasser
bei Belagerungen von Vorteil. Eine solche Burg hatte meist nur einen
Zugang, der über eine
Zugbrücke führte, die im Falle eines Angriffs zum Schutz
hochgezogen wurde. Diese Wasserburgen hatten teilweise
festungsartigen Charakter. Vielerorts wurden in
Mitteleuropa die ehemals wehrhaften Burgen im Laufe der Zeit zu
vorwiegend der Repräsentation und Wohnzwecken dienenden Schlössern
umfunktioniert oder umgebaut. Die prägenden Wassergräben verloren
somit ihre ursprüngliche Schutzfunktion, wurden in einigen Fällen
jedoch als Element der
Landschaftsgestaltung bewahrt. Heute werden sie im Rahmen des
Denkmalschutzes oftmals als belastende, weil durch
Wasserschäden an den
Fundamenten kostenintensive, „historische Altlasten“
beschrieben. Insbesondere seit den 1960er Jahren sind daher in
Deutschland viele Gräben entwässert oder, seltener, verfüllt worden.
Als
Wehrerker,Gusserker oder Wurferker bezeichnet
man einen kleinen, nach unten offenen Vorbau (Erker) an den Mauern
von Burgen und mittelalterlichen
Festungen,
aber auch an mittelalterlichen Stadtbefestigungen (Stadtmauern,
Stadttore, Wehrtürme) und Wehrkirchen. Der meistens über dem Burgtor
angebrachte Wehrerker gestattete es, Ankömmlinge geschützt von hoher
Position aus anzusprechen, doch diente er vor allem der Verteidigung
des Tores und ist aus diesem Grunde in der Regel mit Schießscharten
ausgestattet und hat gleichzeitig oft die Funktion eines Wurferkers.
Mit
Wehrgang wird bei befestigten Anlagen wie z. B. Burgen,
Festungen, Wehrkirchen oder befestigten Klöstern der
obere Abschluss einer Wehrmauer oder eines Wehrturmes
in Form eines Ganges für Verteidiger bezeichnet. Er kann aus einer
Holzkonstruktion oder aus Stein bestehen. Wehrgänge in kleineren
römischen Kastellen bestanden gelegentlich nur aus einem an der
Mauerinnenseite aufgeschütteten Erdwall. Bei schmalen Mauern
kragen Wehrgänge nach innen aus, um ausreichend Breite dafür zu
schaffen, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Der
überstehende Teil des Ganges kann dabei von hölzernen Streben,
Kragsteinen
oder auch durch Arkaden abgestützt werden. Nach außen sind Wehrgänge
meist bündig mit der Mauer abschließend. Wehrgänge sind zum Schutz
der Verteidiger mit einer hölzernen oder steinernen Brustwehr
versehen, die oft mit Zinnen und Schießscharten bestückt ist. Als
Wetterschutz und zum Zwecke der Deckung von oben besitzen Wehrgänge
häufig auch eine Überdachung in der Form eines Pult- oder
Satteldaches. Innenseitig sind hoch gelegene Wehrgänge meist mit
hölzernen Geländern versehen, seltener auch durch Holz oder Fachwerk
abgeschlossen. Im Spätmittelalter treten häufiger auch nach außen
(beziehungsweise beidseitig) auskragende Wehrgänge auf.[1]
Steinerne Brustwehren können auf diese Weise auf der Unterseite mit
Maschikulis
(Wurflochreihen) ausgestattet werden, mit deren Hilfe angreifende
Feinde am Mauerfuß bekämpft werden können. Für diese Bauweise wird
auch die Bezeichnung „Mordgang“ verwendet. Die gleiche Funktion hat
die
Hurde,
die als überdachte Holzkonstruktion nach außen vorkragt
(Bild:
Wohnturm Kurfürstliche Burg Eltville) Der Übergang zwischen
Wohnturm und
festen Häusern
ist fließend. Das Unterscheidungskriterium ist hierbei lediglich das
Verhältnis zwischen Höhe und Breite des Baukörpers, dabei übertrifft
die Höhe eines Turms seine Breite, bzw. seinen Durchmesser. Sie
hatten aufgrund ihrer massiven Bauweise und ihrer Höhe einen
fortifikatorischen
Wert und waren deshalb oft Teil einer Burg.
Da sie gleichzeitig jedoch auch herrschaftlichen Wohn- und
Repräsentationsbedürfnissen genügen mussten, verfügten sie oft über
relativ aufwändige Innenausbauten, waren beheizbar und konnten auch
einen saalartigen Raum enthalten. Anders als unbewohnte oder nur
provisorisch zum Wohnen ausgestattete Wehrtürme waren sie als
Wohnstatt angelegt. Eine Burganlage mit einem Wohnturm und
untergeordneten Nebengebäuden wird als Turmburg
bezeichnet. Eine Sonderform bilden Türme mit einem unbewohnten
steinernen Unterbau, die einen bewohnbaren Aufsatz - häufig aus Holz
- trugen, wie das
Topplerschlösschen.
Der Bergfried unterscheidet sich vom Wohnturm in erster Linie
dadurch, dass er nicht für eine Wohnnutzung vorgesehen ist.
Die
ursprüngliche Form der Zinnen bestand aus quaderförmigem Mauerwerk
mit nahezu ebenso breiten Zwischenräumen. Die Oberseite der Zinnen
sowie die Sohle der Scharten waren anfangs grundsätzlich waagerecht.
Ursprünglich war der Zwischenraum weitaus größer, da man nicht nur
mit der Armbrust und dem Bogen durch sie hindurchschoss, sondern
hier auch Wurfmaterial auf die Angreifer hinabwarf. Die Erfindung
der
Maschikulis am
Fuß der Brüstung ließ es zu, engere Schießscharten zu bauen, die
sich nicht selten auch zusätzlich in den Zinnen selber befanden. Im
Laufe des 13. Jahrhunderts (Hochmittelalter) begann man, die Zinnen
sowie die Sohle der Scharten abgewässert zu bauen. Das heißt, sie
wiesen schräg nach unten oder waren nach innen und außen abgedacht.
Jedoch schon seit dem 12. Jahrhundert wurden die Wehrgänge und somit
auch die Zinnen mit einem hölzernen Schutzdach bedeckt oder als
Galerie ausgeführt, um den Verteidigern Schutz von oben zu geben.
Die Zinnen verloren somit im Laufe der darauffolgenden Jahrhunderte
an Bedeutung. Die Gestaltung der Schießscharten und Maschikulis
nahmen parallel an Vielfalt zu. Zinnen und Maschikulis wurden
später, als sie kaum mehr militärische Bedeutung hatten, in der
Architektur der frühen Neuzeit bis hin zur Neugotik des 19.
Jahrhunderts zu beliebter Dekoration. Häufig waren diese Zierzinnen
weit weniger groß als die mittelalterlichen Originale.
Ein Zwinger ist eine doppelte Wehrmaueranlage
entweder im Raum einer Burg oder
eines Stadttores
aus der Zeit des Mittelalters
oder der frühen Neuzeit. Der Zwinger einer Burg ist der
Ringmauer
vorgelagert und bietet mit der äußeren Mauer, der Zwingermauer,
einen zusätzlichen Schutz gegen
Angreifer. Die meisten Zwingeranlagen wurden älteren, einfachen
Mauerringen nachträglich vorgebaut. Selbst wenn es Angreifern
gelang, in den Zwinger einzudringen, war ihr Bewegungsspielraum dort
so eingeschränkt, dass das Übersteigen der Hauptmauer oder das
Aufbrechen des Haupttores extrem erschwert wurde. Der Zwinger vor einem Stadttor
bezeichnet den befestigten Raum zwischen Haupttor und Vortor einer
mittelalterlichen Stadttoranlage (vgl. Barbakane).
Die Stadttore waren in der Regel Tortürme, wobei dem Haupttor ein
zweites, manchmal auch ein drittes Tor vorgelagert war (so genannte
„Doppeltoranlagen“). Vor den Stadtmauern wurde im Bereich der
Stadttore in der Regel dabei ein zweiter Mauerzug vorgebaut, die
„Zwingermauer“, in der sich das Vortor befand. Ein Feind, der das
Vortor erobert hatte, und in den Zwinger vorstieß, fand im dortigen
beengten Raum kaum Entfaltungsmöglichkeit vor. Dagegen konnten die
zurückweichenden Verteidiger nach unten den eingedrungenen Feind im
Zwinger leicht bekämpfen.
Alle von mir gemachten Fotos wurden von öffentlich zugänglichen Punkten aus
aufgenommen. In der sog. Friesenhaus-Entscheidung des Bundesgerichtshof
wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des
Hauseigentümers darstellt (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989,
2251 = GRUR 1990, 390). Auch Bedenken bezüglich Urheberrecht an der
Abbildung des Gebäudes bestehen nicht, da dieses nach §64 UrhG siebzig Jahre
nach dem Tode des Urhebers (i.d.R des Architekten) erlischt.