eine Fotoreise ins Mittelalter

 mit mehr als 2000 Bilder  -  in (bisher) 220 Bildserien zeigen mittelalterliche Wehrbauten in Deutschland

Meine Bilder-Exkursionen führen Sie zu mittelalterlichen Bauwerken (Burganlagen, Schlösser, Festungen, Warten, Stadtmauern und Pfalzen), die ich auch selbst aufgesucht und besichtigt habe.

Ich bemühe mich, Besonderheiten der Anlagen zu zeigen, kleine Dinge, die in grossen Dateisammlungen vielleicht nicht zu finden sind. Kurzbeschreibungen sind jedem Objekt beigefügt. Des weiteren habe ich einige Bauwerke hinzugefügt, die nicht so sehr meinem Beuteschema entsprechen, aber im Mittelalter eine wesentliche Rolle spielten: Klöster und Wehrkirchen. Auch die römischen Bauwerke, die sich auf einer Burgentour dem Objektiv förmlich aufdrängten, sind in meiner Bildersammlung aufgenommen. Bisher sind es etwa 220 Objekte mit weit über 2000 Bildern, die ich online gestellt habe. Im Jahr 2010 hat sich der thematische Schwerpunkt im Bereich der neuen Bundesländer verlagert, der Grund liegt darin, dass man von Berlin aus in wenigen Stunden nicht nur die bekanntesten Anlagen (wie die Wartburg, Burg Falkenstein, Burg Querfurt etc) erreichen kann, sondern auch die weniger bekannten - und da sind wahre "Perlen" dabei.

Das Jahr 2011 war nun der Auftakt, den "Westen" Deutschlands zu bereisen: Rheinland Pfalz und Hessen. Begleiten Sie mich auf dem Weg ins mittelalterliche Deutschland. Entdecken Sie die eine oder andere Burg für sich - als Ausflugsziel.

Das Einsetzen von neuen Bildserien erfolgt sukzessiv, die Ankündigung finden Sie in der Rubrik "Neue Objekte". Im Sommer 2012 steht wieder eine Rheinland Pfalz-Reise an. Zwischenzeitlich (im Frühjahr und Sommer) sind Touren nach Thüringen und Hessen geplant.

Natürlich würde ich mich sehr freuen, wenn Sie einen Eintrag ins Gästebuch machen.

 

Viel Spaß auf der Reise ins Mittelalter !

 

 

 

 

 

 

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Castles and town fortifications in Germany

 

 

Alle von mir gemachten Fotos wurden von öffentlich zugänglichen Punkten aus aufgenommen. In der sog. Friesenhaus-Entscheidung des Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des Hauseigentümers darstellt (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989, 2251 = GRUR 1990, 390). Auch Bedenken bezüglich Urheberrecht an der Abbildung des Gebäudes bestehen nicht, da dieses nach §64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (i.d.R des Architekten) erlischt.

 

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