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Als Wartturm
(Beobachtungsposten), Warte, Warth (aus dem althochdeutschen "warta",
Verb dazu: "warten") oder
Burgwarte wird ein meist einzeln stehender, u.a.von Wall und
(oder) Graben
umgebener Beobachtungsturm bezeichnet, der dem zu schützenden
Objekt weit vorgelagert war. Die Warttürme, die in einer
Stadtbefestigung integriert sind, finden Sie bei mir unter der
Rubrik "Stadtmauern". Warttürme wurden in
spätmittelalterlicher Zeit beispielsweise an Handelsstraßen als
Zollstationen oder im Vorfeld von Städten errichtet, um durch
Fahnen- oder Lichtsignale frühzeitig vor dem Heranrücken feindlicher
Truppen zu warnen.
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Alle von mir gemachten Fotos wurden von öffentlich zugänglichen
Punkten aus aufgenommen. In der sog. Friesenhaus-Entscheidung des
Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die
Rechte des Hauseigentümers darstellt (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR
54/87 = NJW 1989, 2251 = GRUR 1990, 390). Auch Bedenken bezüglich
Urheberrecht an der Abbildung des Gebäudes bestehen nicht, da dieses
nach §64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (i.d.R des
Architekten) erlischt.
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