Als Wartturm (Beobachtungsposten), Warte, Warth (aus dem althochdeutschen "warta", Verb dazu: "warten") oder Burgwarte wird ein meist einzeln stehender, u.a.von Wall und (oder) Graben umgebener Beobachtungsturm bezeichnet, der dem zu schützenden Objekt weit vorgelagert war. Die Warttürme, die in einer Stadtbefestigung integriert sind, finden Sie bei mir unter der Rubrik "Stadtmauern". Warttürme wurden in spätmittelalterlicher Zeit beispielsweise an Handelsstraßen als Zollstationen oder im Vorfeld von Städten errichtet, um durch Fahnen- oder Lichtsignale frühzeitig vor dem Heranrücken feindlicher Truppen zu warnen.

 

Feldwarte Lethturm

Wartturm Gransee

Ruine Nollig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle von mir gemachten Fotos wurden von öffentlich zugänglichen Punkten aus aufgenommen. In der sog. Friesenhaus-Entscheidung des Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des Hauseigentümers darstellt (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989, 2251 = GRUR 1990, 390). Auch Bedenken bezüglich Urheberrecht an der Abbildung des Gebäudes bestehen nicht, da dieses nach §64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (i.d.R des Architekten) erlischt.

 

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